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                            BLEY Bistro & Catering

verwendet für die Seiten www. Bistro-Bley.de und www.partyservice-bley.de

vertreten wird  BLEY Bistro & Catering durch:

Matthias Zierke, Dorfstraße 1, 14513 Teltow / Ruhlsdorf

Tel: 03328 / 319 128    email: info@partyservice-bley.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BLEY Bistro & Catering

  1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der BLEY Bistro & Catering gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) unabhängig davon, ob der Kunde  Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der georderten Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BLEY Bistro & Catering
  4. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
  5. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen BLEY Bistro & Catering und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit BLEY Bistro & Catering im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn BLEY Bistro & Catering in ihrem Angebot besonders hinweisen.
  6. Warenangebot

Das umfangreiche Sortiment von BLEY Bistro & Catering ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich BLEY Bistro & Catering einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

III. Standzeit Buffet

  1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-hygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit BLEY Bistro & Catering mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.
  2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt BLEY Bistro & Catering für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.
  3. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der BLEY Bistro & Catering zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der BLEY Bistro & Catering an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.
  5. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.
  6. BLEY Bistro & Catering ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten (Energiekosten, Treibstoffkosten, Kosten für Lebensmittel, Getränke und Rohstoffe) erhöhen.
  7. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die ersetzt werden müssen.
  9. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
  10. Für alle Verträge gelten folgende Regeln: Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, wird sofort nach dem Vertragsschluss bei einem Auftragswert ab 3.000 Euro netto eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig. Die restlichen 50 % der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.
  11. Variable Kosten (z. B. Getränkeverbrauch oder höherer Personaleinsatz) werden nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
  12. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden wir stets 100% Vorauskasse in Rechnung stellen.
  13. Die Zahlungen sind per Überweisung auf Kosten des Kunden auszuführen.
  14. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 %-Punkte über den Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte geltend zu machen, insbesondere die Zahlung einer gestaffelten Mahngebühr.
  15. Vor Rechnungsstellung teilt der Kunde uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-- EUR zzgl. MwSt..
  16. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks
  17. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und BLEY Bistro & Catering getroffen wurden, hat BLEY Bistro & Catering Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
    1. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 70 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
    2. Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
    3. Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  18. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  19. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.
  20. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. 1,2 und 3, wenn er nachweist, dass  BLEY Bistro & Catering infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
  21. Der Kunde ist verpflichtet, BLEY Bistro & Catering gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen BLEY Bistro & Catering bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
  22. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist BLEY Bistro & Catering berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
  23. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  24. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.

VII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe

  1. Versendet BLEY Bistro & Catering den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald BLEY Bistro & Catering die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen der BLEY Bistro & Catering, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz der BLEY Bistro & Catering zu dem Bestimmungsort.
  2. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungs-erbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungs-beginn nicht unangemessen ist.
  3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
  4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungs-handlung als erfolgt.

 VIII. Termine, Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, BLEY Bistro & Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird BLEY Bistro & Catering von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit BLEY Bistro & Catering die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden. BLEY Bistro & Catering hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn BLEY Bistro & Catering von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).
  2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit BLEY Bistro & Catering sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen BLEY Bistro & Catering solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich BLEY Bistro & Catering vor, bedingt durch erschwerten Zugang sowie durch erschwerte Auf- Abbauverhältnisse entstehen, wird ein Entgelt von netto 35 € pro Stunde und Mitarbeiter berechnet.

 

  1. Für die Lieferung innerhalb Ludwigsfelde / Teltow berechnet die BLEY Bistro & Catering – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – wir eine Lieferpauschale /Abholung von netto 65.00 € pro Anfahrt. Lieferungen außerhalb Ludwigsfelde / Teltow nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt bis zur ersten Tür.

 

  1. Für Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten der BLEY Bistro & Catering am Wochenende und an Orte, die nicht unmittelbar mit dem PKW erreichbar sind, wird ein Preisaufschlag/ je Gericht von BLEY Bistro & Catering erhoben, dessen Höhe im Rahmen des Vertrages schriftlich vereinbart wird.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, BLEY Bistro & Catering auf Besonderheiten des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen und sofern der Auftraggeber dies unterlässt, ist BLEY Bistro & Catering berechtigt, den Preisaufschlag nach billigem Ermessen selbst festzulegen.
  2. Die Geschäftszeiten BLEY Bistro & Catering sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Abholung möglich bis 15.30 Uhr.
  3. Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten Liefertermin.
  4. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die BLEY Bistro & Catering selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.
  5. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrs-beeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten der BLEY Bistro & Catering . Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
  6. Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunde über.

 

IX GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen

  1. Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch BLEY Bistro & Catering beauftragten Künstler ist die Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen- und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden.

 

  1. Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc. rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.

 

  1. BLEY Bistro & Catering ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit Haas Catering eine abweichende Regelung getroffen werden.

 

  1. Mängel und Gewährleistung
  2. T66Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der BLEY Bistro & Catering als vom Kunden akzeptiert.
  3. Bei berechtigten Mängeln steht BLEY Bistro & Catering nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
  4. BLEY Bistro & Catering versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. BLEY Bistro & Catering
  5. haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.
  6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
  7. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden (Unternehmer) aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

 

  1. Haftung der BLEY Bistro & Catering
  2. BLEY Bistro & Catering haftet auf Schadenersatz nur
    bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz
    • und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
  3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BLEY Bistro & Catering auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. BLEY Bistro & Catering haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von BLEY Bistro & Catering , sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an BLEY Bistro & Catering zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
  6. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die BLEY Bistro & Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern BLEY Bistro & Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von BLEY Bistro & Catering Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der BLEY Bistro & Catering gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
  7. Ebenso wenig haftet BLEY Bistro & Catering für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

 

 

 

XII. Kündigung durch die BLEY Bistro & Catering

BLEY Bistro & Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
  • der Ruf sowie die Sicherheit der BLEY Bistro & Catering  erheblich gefährdet wird,
  • im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,
  • wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

XIII. Haftung des Kunden

  1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind BLEY Bistro & Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Event-Equipment, Dekoration, Möbel etc.) der BLEY Bistro & Catering wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause BLEY Bistro & Catering
    BLEY Bistro & Catering kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. BLEY Bistro & Catering haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
  2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Leihwaren/Mietobjekte sind nicht versichert. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch BLEY Bistro & Catering gesondert berechnet.

XIV. Datenschutz /Datenspeicherung

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.

Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Möchte der Kunde die gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen, kann er dies jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

  1. Urheberrecht

BLEY Bistro & Catering behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Ware und Equipment der BLEY Bistro & Catering aufgebaut ist, zu Marketingzwecken Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. Das Recht an diesen Werken steht ausschließlich BLEY Bistro & Catering zu.

XVI. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Teltow, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. BLEY Bistro & Catering darf den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

XVII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

Ruhlsdorf, Oktober 2022